REGISTRIERKASSENPFLICHT

Sei 01.01.2016 besteht in Österreich die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse. Haben Sie sich jedoch schon Gedanken darüber gemacht, ob Sie davon betroffen sind?

Es genügt schon ein Jahresumsatz von EUR 15.000,-- und ein Barumsatz von EUR 7.500,-- und schon sind Sie "mit dabei". Auch wenn sich diese Summen noch hoch anhören, so sind sie es nicht. EUR 7.500,-- pro Jahr bedeuten ganze EUR 30,-- pro Tag! Das ist sehr schnell erreicht.

Als Barumsatz zählt neben der klassischen Barzahlung übrigens auch jede Zahlung mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder auch mit Gutscheinen. Somit ist eine unbare Zahlung eigentlich nur eine Banküberweisung.

Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne näher.


ACHTUNG:

Vergessen Sie nicht, am Jahresende den Jahresbeleg der Registrierkasse zu erstellen und mit der Belegcheck-App zu prüfen.

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